Integrität und Verantwortung im Fokus

Compliance ist für uns kein Pflichtprogramm, sondern Ausdruck unserer UnternehmenswerteVerlässliche Strukturen für nachhaltiges Handeln . Wir handeln transparent, rechtssicher und im Sinne aller Stakeholder.

Verlässliche Strukturen für nachhaltiges Handeln

BPG setzt auf ein umfassendes Compliance-System zur Sicherstellung rechtlicher und ethischer Standards. Unsere gruppenweite Richtlinie schützt vor Risiken, stärkt das Vertrauen unserer Partner und bildet die Grundlage für verantwortungsvolles Wachstum.

Integrität und Verantwortung im Fokus

Unsere gruppenweiten Richtlinien im Überblick

Unsere Compliance-Richtlinie enthält klare Prinzipien zur Informationsweitergabe, zur Vermeidung von Insiderverstößen sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Ein eigener Compliance-Officer stellt sicher, dass alle Regeln aktuell bleiben und aktiv gelebt werden.

Hilfestellungen & Maßnahmen für Stakeholder

Unsere ESG-Systeme basieren auf anerkannten Standards und Richtlinien, die Transparenz, Umweltverantwortung und soziale Kriterien in allen Unternehmensbereichen systematisch und messbar sicherstellen.

  • Compliance Management System (CMS-Handbuch)
  • Richtlinie zur Korruptionsprävention
  • Vertragspartner- und Geschäftspartnerprüfung
  • Anti-Sozialdumping & Anti-Geldwäsche
  • Whistleblower-Systeme (anonym & DSGVO-konform)

Anti-Korruption

Korruption wird bei BPG nicht geduldet. Ein solches Verhalten ist ethisch verwerflich.

Aktiver Korruption

Von aktiver Korruption spricht man, wenn einer Vertreterin oder einem Vertreter des Geschäftspartners oder einer Behörde ein Vorteil angeboten, versprochen, gewährt oder dies gebilligt wird, um Vorteile für BPG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BPG oder andere Dritte zu erlangen. Die Gewährung eines solchen Vorteils ist ein Compliance-Verstoß, und ist verboten.

Passive Korruption

Passive Korruption liegt vor, wenn jemand von BPG für die Vornahme einer Handlung von einem Geschäftspartner oder Amtsträger einen persönlichen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt. Die Annahme eines solchen Vorteils ist ebenfalls ein Compliance-Verstoß und verboten.

BPG’s Whistleblowersystem

Als verantwortungsvolle Unternehmensgruppe ist dieses Hinweisgebersystem ein integraler Bestandteil unserer Compliance-Organisation. Wir bieten jedem die Möglichkeit, und wir fordern sogar jeden dazu auf, mutmaßliche oder tatsächliche Verstöße im Sinne folgender gesetzlicher Bestimmungen zu melden:

  1. Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („4. Geldwäsche-Richtlinie“)
  2. Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HSchG)

Die Anonymität der Hinweisgeber ist dabei im vollen Umfang sichergestellt. Bewusste Falschmeldungen ziehen jedoch möglicherweise arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich.